Zum Inhalt


Das Vereinsjahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Vereinsjahres fällig, ohne, dass es einer gesonderten Aufforderung des Vereins bedarf. Die Mitgliedschaft ist unbefristet, zur Beendigung bedarf es einer schriftlichen Erklärung an den Vereinsvorstand binnen Jahresfrist (=vor dem 31.7.) des aktuellen Vereinsjahres.